Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Philipp Lach Design, lachdesign.com
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Philipp Lach Nordstr.40a 63450 Hanau und dem Kunden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge, die direkt (z. B. über die Website www.lachdesign.com, per E-Mail, telefonisch oder persönlich) abgeschlossen werden. Verträge, die über Drittplattformen zustande kommen, richten sich nach den dort hinterlegten Vertragsbedingungen.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (B2C) als auch Unternehmer (B2B).
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden (insbesondere von Geschäftskunden) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss und zweistufiger Ablauf bei Designaufträgen
(1) Für Standardprodukte (Onlineshop/Direktkauf): Die Darstellung der Produkte stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestellbestätigung oder den Versand der Ware zustande.
(2) Für Design-, Prototypen- und Skulptur-Aufträge (Zweistufiges Verfahren): Bei individuellen Anfertigungen und Designaufträgen erfolgt die Zusammenarbeit in der Regel in zwei Schritten:
* Schritt 1: Entwurfs- und Abnahmephase: Auf Basis der Kundenanfrage erstellt der Designer ein Angebot. Nach Annahme erstellt der Designer Entwürfe (z. B. CAD-Modelle, Skizzen, Prototypen-Konzepte). Diese Entwurfsphase endet mit der formellen Freigabe (Abnahme) des finalen Designs durch den Kunden.
* Schritt 2: Produktion und Lizenzrecht: Erst nach der Abnahme des Entwurfs und der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung geht das Werk in die finale Produktion (z. B. 3D-Druck, Metallbau) und/oder die vereinbarten Nutzungs- und Lizenzrechte (siehe § 6) werden an den Kunden übertragen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Bei Individualaufträgen (Prototypenbau, Design, Kunst) wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung ist nach Abnahme des Entwurfs (Schritt 1) bzw. vor der finalen Übergabe/Produktion (Schritt 2) fällig.
(3) Ist der Kunde Unternehmer (B2B), tritt der Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein.
§ 4 Lieferung und Eigentumsvorbehalt
(1) Die Lieferung von physischen Objekten erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Gefahrübergang bei Unternehmern (B2B) erfolgt mit Übergabe an das Transportunternehmen; bei Verbrauchern (B2C) mit Übergabe der Ware an den Kunden.
(2) Digitale Güter (z. B. 3D-Modelle, Strukturfotografien) werden per Download-Link oder E-Mail bereitgestellt.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle gelieferten Waren, physischen Prototypen sowie die damit verbundenen Nutzungsrechte im Eigentum des Designers.
§5 Widerrufsrecht
(1) Für Verbraucher (B2C): Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen über vorgefertigte Standardware ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
(2) Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl durch den Verbraucher maßgeblich ist (z. B. maßgefertigte Prototypen, individuelle 3D-Drucke oder beauftragte Skulpturen).
(3) Für Unternehmer (B2B): Geschäftskunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
§ 6 Urheberrecht, Lizenzrecht und Nutzung
(1) An allen Entwürfen, Modellen, Prototypen, Fotografien und Kunstwerken behält der Designer als Urheber das geistige Eigentum.
(2) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Bezahlung (Abschluss von Schritt 2) das einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weitergabe von digitalen Modellen, die kommerzielle Vervielfältigung oder Abänderung des Designs ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Designers untersagt.
§ 7 Geheimhaltung und Vertraulichkeit (NDA)
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung ausgetauschten, nicht öffentlich bekannten Informationen, Dokumente, 3D-Daten, Skizzen, Geschäftsideen und Patente streng vertraulich zu behandeln.
(2) Der Designer verpflichtet sich insbesondere, vom Kunden zur Verfügung gestellte Konstruktionsdaten und sensible Projektinformationen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Auftrags zu nutzen und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
(3) Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages auf unbestimmte Zeit fort.
(4) Der Designer behält sich das Recht vor, nicht-geheime Aspekte der Arbeit (z. B. neutrale Strukturfotografien des Materials oder anonymisierte Detailaufnahmen) für sein Portfolio zu nutzen, es sei denn, der Kunde widerspricht dem vor Auftragsbeginn ausdrücklich.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Für Unternehmer (B2B) beträgt die Gewährleistungsfrist auf physische Werke 12 Monate.
(3) Bei 3D-gedruckten Objekten und additiven Fertigungsverfahren (wie z. B. dem FDM-Druck) gelten verfahrensbedingte Schichtlinien (Layer Lines), sichtbare Ansätze von Stützstrukturen sowie minimale Maßtoleranzen als technische Eigenschaft des Fertigungsverfahrens und stellen keinen Sachmangel dar.
(4) Prototypen dienen primär der Form- und Konzeptfindung (Rapid Prototyping). Der Designer übernimmt keine Haftung dafür, dass ein additiv gefertigter Prototyp mechanisch, thermisch oder chemisch die gleichen Belastungen aushält wie ein späteres Serienbauteil (z. B. aus dem Spritzguss), es sei denn, eine spezifische technische Belastbarkeit wurde explizit schriftlich als Beschaffenheit vereinbart.
§ 9 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Designers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Zwingende gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände – wie beispielsweise die Zuständigkeit spezialisierter Amts- oder Landgerichte für urheberrechtliche Streitigkeiten – bleiben von der Regelung in Absatz 2 unberührt.
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